Die Landesbauordnung von Schleswig-Holstein sieht seit dem 01.01.2011 vor, dass in jeden Wohnhaus und jeder Wohnung, selbst genutzt oder vermietet, alle Schlafräume, Kinderzimmer und Räume, die als Fluchtweg dienen, mit Rauchwarnmeldern auszustatten sind.
Nähere Informationen hierzu und ob diese Pflicht auch in Ihrem Bundesland besteht, finden Sie unter den folgenden Links:
http://www.rauchmelder-lebensretter.de