Hinweise zum Versicherungsvertrag
Vertragsdauer
Vertragsdauer mind. 1 Jahr. Nach Ablauf der Versicherung verlängert sich der Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine schriftliche Kündigung zugegangen ist. Der Versicherungsschutz (die Haftung des Versicherers) beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheines, jedoch nicht vor dem darin festgesetzten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn die vorgelegte Lastschrift nicht eingelöst oder widerrufen wird. Ablauf der Versicherung ist der 01.01. (im entsprechenden Jahr, je nach Vertragsdauer) um 0:00 Uhr.
Versicherungsschutz
Versicherungsschutz wird gewährt nach der Satzung und den Versicherungsbedingungen sowie den Haftungserweiterungen gemäß Tarif.
Widerrufsrecht
Auszug aus §8 VVG und den Tarifbestimmungen - Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Beschwerdestelle und außergerichtliche Streitbeilegung
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, infocenter@berlin.dihk.de