Leben und Vorsorge
Lassen Sie sich individuell beraten!

Vorsorge für "Leben, Beruf & Rente"

Sicherheit für eine berechenbare, finanzielle Zukunft.

Die Zukunft ist nicht vorhersehbar. Gerade deshalb ist es so wichtig, zumindest die
Voraussetzungen für eine finanzielle Vorsorge und einen gesicherten Ruhestand zu schaffen.
Lassen Sie sich individuell beraten! Gemeinsam ermitteln wir mit Ihnen eine individuelle bedarfsgerechte Absicherung.

Vermittler-Erstinformation

Informationen zur Transparenzverordnung (TVO)

 

Nachfolgend eine Auswahl:

 

Riester-Rente

Die RIESTER RENTE ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte und privat finanzierte Rente. Die RIESTER RENTE wird durch private Beiträge angespart und durch staatliche Zulagen gefördert, dass der Versicherte frühestens zum 60. Lebensjahr eine monatliche Rente (bzw. 30% des angesparten Kapitals darf als Einmalzahlung ausbezahlt werden) erhält. In der RIESTER RENTE ist eine Rente garantiert. Nicht aber die aufgelaufenen Zinsanteile. Diese können über die Laufzeit schwanken, je nach Zinsmarktlage.

Basis- / Rürup-Rente

Auch BASIS RENTE genannt ist eine staatlich geförderte Altersversorgung. Einzahlungen auf diese Verträge erfolgen als monatliche oder auch als jährliche Zahlung. Die Beiträge können im Rahmen des Sonderausgabenabzuges steuerlich geltend gemacht werden. Anders als in der RIESTER RENTE ist hier keine Teilauszahlung möglich, daher aber die Möglichkeit eine Berufs- u. Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit einzuschließen. Genau wie die RIESTER RENTE ist auch die BASIS RENTE bei einer längeren Arbeitslosigkeit ALG II geschützt, so dass das angesparte Vermögen unberücksichtigt bleibt.

Lebensversicherung / Risikoversicherung

Die LEBENSVERSICHERUNG ist die klassische Altersversorgung. Private Beiträge werden angespart und zu einem festen Termin ausgezahlt; oder wenn vereinbart, ist ein flexibler Ablauf möglich. Leistungen erfolgen als Kapitalleistung oder auch als Rentenleistung. Eingeschlossen werden kann eine Berufsunfähigkeitsrente oder auch eine Beitragsbefreiung bei Eintritt von Berufsunfähigkeit. In der Lebensversicherung ist immer auch ein Todesfallrisiko abgesichert. Die Ansparung kann in „klassischer Form „erfolgen, aber es besteht auch die Möglichkeit, die Beiträge in Aktien- und Rentenfonds anzusparen. Kapitalleistungen aber auch Rentenleistungen unterliegen dem Steuergesetz.

Risikoversicherung Wie schon der Name sagt, soll die RISIKOVERSICHERUNG das Todesfallrisiko absichern. Die RISIKOVERSICHERUNG wird im Regelfall zur Absicherung von Darlehen oder Absicherung der Familie abgeschlossen.

Rentenversicherung

Auch die RENTENVERSICHERUNG gehört zur klassischen Altersversorgung. Sie ist genau so zu betrachten wie die LEBENSVERSICHERUNG; beinhaltet aber im Regelfall keine festgesetzte TODESFALLSUMME, die im Todesfall ausgezahlt wird. Hier werden nur die einbezahlten Beiträge an den Begünstigten ausgezahlt.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG gehört zu den wichtigsten Versicherungen im Bereich der finanziellen Vorsorge. Diese Versicherung deckt die gesetzliche Lücke ab, die entsteht, wenn durch Krankheit und oder Kräfteverfall des Körpers die berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Entsprechend der vertraglichen Gestaltung wird in der Regel eine monatliche BU-Rente gezahlt.

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